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Hinweise und Bedingungen

  • Allg. Anforderungen (gem. SIA 342 Art. 2.2.1)

Die Einbau- und Befestigungsmöglichkeiten, sowie die Tragfähigkeit Der Montageuntergründe und deren Baustoffe sind Systemgerecht durch den Besteller zu Projektieren.

  • Zugänglichkeiten (gem. SIA 342 Art. 2.2.8)

Die Anlage muss für Einbau, Garantiearbeiten, und Unterhalt zugänglich sein. Einsatz von Hebebühnen oder Baugerüsten werden auch im Garantiefall in Rechnung gestellt.

 

  • Elektroanschlüsse

Lieferung des Motors mit Stecker/Kupplung wird nur geliefert. Für die Stromzuleitung und den Anschluss muss ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.

 

  • Kurbelantriebe

Bei Kurbeldurchführungen kann keine vollständige Dichtigkeit gewährleistet werden und allfällige Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

  • Tuchkonfektionen

Ohne anderslautende Vereinbarungen und je nach Stofffläche können vertikale (Acrylstoffe) oder horizontale (Gitterstoffe) Nähte nicht verhindert werden und sind von Besteller zu akzeptieren.

 

  • Demontagearbeiten

Die Demontagearbeiten von Storenanlagen beinhalten der Rückbau, Abtransport, Zerlegung und die fachgerechte Entsorgung. Abtrennen oder Ausspitzen von Beschlägen sowie Ausbesserungsarbeiten wie Rostschutz, Maler- und Abdichtungsarbeiten sind in den Einheitspreisen nicht inbegriffen. Diese sind bauseitig an entsprechende Fachbetriebe in Auftrag zu geben.

  • Bauseitige Leitungen

Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Montageuntergründe tragfähig und frei von gefährdeten Leistungen, wie z.B. Strom und Wasser sind.

 

  • Äussere Einflüsse

Bei Sturm, Schneefall und Eisbildung dürfen die Anlagen nicht bedient werden. Wind- und Regenwächter minimieren das Schadenrisiko präventiv, sind aber keine Garantie dafür, dass kein Schaden durch Witterungseinflüsse entstehen kann. Die Verantwortung liegt immer beim Nutzer der Anlage.

 

  • Kind und Hartmann Faltrolläden

Bei Kind und Hartmann Faltrolläden gibt es keine Ersatzteile mehr. Wir können keine Garantie gewährleisten.

 

  • Motor älter als 5 Jahren

Bei Instandsetzung von Sonnentoren mit Motor älter als 5 Jahre. Können wir keine Gewährleistung für die Funktionalität des Storen Motors übernehmen.

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